DISINFO: Die rumänischen Behörden unterstützen die Einwanderung, unabhängig davon, was die Verfassung sagt.
SUMMARY
Obwohl laut der Verfassung von Rumänien (Artikel 3) die rumänischen Territorien nicht von ausländischen Bevölkerungen kolonisiert werden dürfen, unterstützen die Behörden in Bukarest die Einwanderung und die Flüchtlinge, Maßnahmen, die von der EU auferlegt wurden.
RESPONSE
Keine Beweise vorgelegt. Die Annahme von Flüchtlingen oder Migranten würde nicht der rumänischen Verfassung widersprechen, die besagt: "Es dürfen keine ausländischen Bevölkerungen auf dem Gebiet des rumänischen Staates vertrieben oder kolonisiert werden." www.cdep.ro/pls/dic/site.page?den=act2_2&par1=1#t1c0s0sba3,