DISINFO: Moldawier mit biometrischen Pässen haben Arbeitsrechte in der EU.
SUMMARY
Bürger der Republik Moldau mit einem biometrischen Pass können offiziell in den Ländern der Europäischen Union arbeiten; sie können auch offiziell eine Beschäftigung in den EU-Ländern auf der Grundlage eines Kurzaufenthaltsvisums aufnehmen. Dies ist nur für saisonale Arbeiten möglich, die 90 Tage nicht überschreiten.
RESPONSE
Die Liberalisierung der Visa für die Bürger der Republik Moldau ist durch EU-Verordnung Nr. 259/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 geregelt. Somit können Bürger der Republik Moldau, die über biometrische Pässe verfügen, seit dem 28. April 2014 visumfrei in 26 Schengen-Länder reisen, mit Ausnahme von Großbritannien und Irland. Laut dieser Verordnung gibt die visumfreie Reise in die EU-Staaten NICHT das Recht zu arbeiten. Um in der EU zu arbeiten, zu leben oder zu studieren, müssen die Bürger der Republik Moldau ein Langzeitvisum - Typ-D-Visum (ausgestellt für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen und ausgestellt für den Zweck von: Studium, Unternehmertum, Beschäftigung am Arbeitsplatz, Familienzusammenführung usw.) erhalten. Einzelheiten zu den Regeln und Vorschriften für Reisen in den Schengen-Raum mit einem moldauischen Pass finden Sie hier.