DISINFO: Keine Beweise für russische Einmischung in die US-Präsidentschaftswahlen 2016.

DETAILS ZUM DESINFORMATIONSFALL

KI-Übersetzungen:

DISINFO: Keine Beweise für russische Einmischung in die US-Präsidentschaftswahlen 2016.

SUMMARY

Im Jahr 2016 erhob die US-Regierung Ansprüche, dass Moskau sich in die Präsidentschaftswahlen des Landes eingemischt habe, und behauptete, dass „russische Hacker“ in die Server des Demokratischen Nationalkomitees eingedrungen seien. Darüber hinaus wurde der US-Präsident Donald Trump später der „Verschwörung“ mit Russland beschuldigt – eine Anschuldigung, die später von Sonderermittler Robert Mueller untersucht wurde. Der Bericht des Letzteren stellte jedoch fest, dass nicht genügend Beweise gefunden wurden, um die Ansprüche zu stützen. Russland wies seinerseits jegliche Einmischung in die US-Wahlen entschieden zurück und nannte die Anschuldigungen Teil des „innerpolitischen Kampfes“.

RESPONSE

Wiederkehrende pro-Kreml Desinformationsnarrative, die Moskaus Einmischung in die US-Präsidentschaftswahlen 2016 leugnen. Die Botschaft erschien in einem Artikel über die US-Wahlen 2020. Wie mehrere frühere Berichte von pro-Kreml-Medien über die US-Wahlen 2016 verwischt der aktuelle Bericht die entscheidende Unterscheidung zwischen: a) Einmischung, b) Kollusion und c) Verschwörung. Russlands Einmischung in die US-Präsidentschaftswahlen 2016 ist ein gut dokumentiertes Fakt. Zu dem Zeitpunkt, als der Mueller-Bericht veröffentlicht wurde, war Russlands Einmischung in die Wahlen 2016 von der US-Geheimdienstgemeinschaft festgestellt worden. Der Mueller Bericht selbst kam zu dem Schluss, dass Moskau dieses Vorhaben "in umfassender und systematischer Weise" durchgeführt hatte (S. 1). Andererseits ist Kollusion "kein spezifisches Vergehen oder eine Haftungstheorie, die im United States Code zu finden ist, noch ist es ein Fachbegriff im [US] Bundesstrafrecht," (S. 2) und daher fiel das Sammeln von Beweisen dafür außerhalb des Rahmens der Sonderermittlung. Ziel der Untersuchung war es nicht nur festzustellen, ob es Kontakte zwischen der Trump-Kampagne und mit Russland verbundenen Personen während des Wahlzeitraums gab, sondern auch festzustellen, ob diese Interaktionen seitens der Mitarbeiter der Trump-Kampagne absichtlich genug waren, um Anklagen wegen Verschwörung zu untermauern (ebd.).

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den Fällen in der EUvsDisinfo-Datenbank geht es um Aussagen im internationalen Informationsraum, die als parteiische, verzerrte oder falsche Darstellung der Realität und als Verbreitung von kremlfreundlichen Kernbotschaften identifiziert wurden. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die betroffenen Medien Verbindungen zum Kreml haben oder den Kreml redaktionell unterstützen oder dass sie absichtlich Desinformation verbreiten wollten. Die Veröffentlichungen von EUvsDisinfo stellen keine offizielle Position der EU dar, da die präsentierten Informationen und vertretenen Meinungen auf Medienberichten sowie Analysen der East StratCom Task Force basieren.

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