DISINFO: Lukaschenko wurde gemäß dem belarussischen Recht in sein Amt eingeführt.

DETAILS ZUM DESINFORMATIONSFALL

KI-Übersetzungen:

DISINFO: Lukaschenko wurde gemäß dem belarussischen Recht in sein Amt eingeführt.

SUMMARY

Es gibt kein belarussisches Gesetz, das vorschreibt, dass eine Präsidentschaftseinführungszeremonie auf eine bestimmte Weise durchgeführt werden sollte. Die Einweihung Lukaschenkas verletzte kein belarussisches Gesetz.

RESPONSE

Wiederkehrende pro-Kreml Desinformationsnarrative über die aktuelle Situation in Belarus. Lukashenkas geheime Inauguration hat tatsächlich sowohl den Geist als auch den Buchstaben des belarussischen Gesetzes verletzt. Sein Wahlsieg ist weithin umstritten und war seitdem Ziel massenhafter Proteste in dem Land. Aus diesem Grund hat die EU sowohl die „fälschten Ergebnisse“ der Präsidentschaftswahl als auch Lukashenkas „sogenannte Inauguration“ abgelehnt. Die Organisation und Durchführung der Inaugurationszeremonie wird durch das Gesetz „Über den Präsidenten der Republik Belarus“ geregelt. Artikel 10 des Gesetzes besagt, dass „die Amtseinführung des Präsidenten im bundesstaatlichen Fernsehen und Radio übertragen wird.“ Während Lukashenkas geheimer Zeremonie sendeten die drei wichtigsten Fernsehsender in Belarus Seifenopern und Wissenschaftsprogramme.

RECHTLICHER HINWEIS

Bei den Fällen in der EUvsDisinfo-Datenbank geht es um Aussagen im internationalen Informationsraum, die als parteiische, verzerrte oder falsche Darstellung der Realität und als Verbreitung von kremlfreundlichen Kernbotschaften identifiziert wurden. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die betroffenen Medien Verbindungen zum Kreml haben oder den Kreml redaktionell unterstützen oder dass sie absichtlich Desinformation verbreiten wollten. Die Veröffentlichungen von EUvsDisinfo stellen keine offizielle Position der EU dar, da die präsentierten Informationen und vertretenen Meinungen auf Medienberichten sowie Analysen der East StratCom Task Force basieren.

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