Belarus-Update: Die absurde Unterdrückung geht weiter

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Das öffentliche Leben in Weißrussland unterliegt einer starken Kontrolle und die Menschenrechtslage ist nach wie vor katastrophal. Über die massiven Repressalien gegenüber Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und belarussischen Bürgern haben wir bereits hier, hier und hier berichtet.

Laut dem jüngsten Bericht der Menschenrechtsorganisation Viasna wurden im Jahr 2023 mindestens 6 386 Personen aus politisch motivierten Gründen verwaltungsrechtlich verfolgt und fast 4 500 von ihnen anschließend in einem Verwaltungsverfahren verurteilt. Am 31. Dezember 2023 gab es in Belarus mindestens 1 452 politische Gefangene, die unter besonders harten Haftbedingungen festgehalten wurden.

Nach Angaben von Viasna fanden am 23. und 24. Januar 2024 im ganzen Land Massendurchsuchungen, Verhöre und Verhaftungen ehemaliger politischer Häftlinge und ihrer Angehörigen durch KGB-Beamte und andere Vollzugsbeamte des Innenministeriums statt, die mehr als 200 Personen bestraften. Offensichtlich handelte es sich um eine groß angelegte Einschüchterungskampagne, die das Ziel hatte, Angst und Schrecken zu verbreiten.

Unter den mehreren Hundert Fällen stechen einige besonders durch ihre Lächerlichkeit hervor. Manche Gerichtsverfahren sind so absurd, dass Menschenrechtsorganisationen ihnen gelegentlich spezielle Passagen in ihren Berichten widmen. Hier und hier haben wir bereits in der Vergangenheit über bizarre Formen staatlicher Repression in Belarus berichtet.

Verurteilungen wegen „extremistischer“ Farben

Menschen, die bewusst oder unbeabsichtigt die „extremistischen Farben“ der verbotenen rot-weißen belarussischen Flagge verwenden, werden nach wie vor verfolgt. In unserem letzten Artikel berichteten wir über belarussische Bürger, die zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie rot-weiß gemusterte Socken trugen, rot-weiße Handtücher und Decken zum Trocknen auf den privaten Balkon hängten oder einen Schneemann mit einem roten Schal in den Hof ihres Wohnhauses stellten.

Die paranoiden und absurden Repressalien hören nicht auf. Im Oktober 2023 wurde ein älterer Jäger verurteilt, weil er ein weiß-rot-weißes Abzeichen auf seiner Jacke trug. Gerichtsinformationen zufolge befand sich der Mann vormittags auf der Jagd im Wald, wo er „eine Ein-Personen-Demonstration mit Protestsymbolen abhielt, und zwar indem er mit einem weiß-rot-weißen Emblem auf dem rechten Jackenärmel jagte“. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1 480 belarussischen Rubeln gegen den Mann, was ca. 500 Euro entspricht. Dieser Betrag entspricht in etwa einem durchschnittlichen belarussischen Monatsgehalt.

Über einen ähnlichen Fall berichteten unabhängige Medien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Gerichtsurteile einige Wochen später. Eine schwangere Frau musste sich vor einem Minsker Gericht verantworten, weil sie bei regnerischem Wetter einen weiß-roten Regenschirm getragen hatte. Dies war nach Ansicht des Gerichts eine „öffentliche Zurschaustellung ihrer politischen Ansichten, da sie mit einem Regenschirm in den Farben Weiß, Rot und Weiß spazieren ging und ihn vor anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Schau trug“. Die Frau wurde einer „nicht genehmigten Demonstration“ für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 500 EUR verurteilt. Der Regenschirm wurde beschlagnahmt und vernichtet.

„Extremistisches Material“ – prüfen Sie Ihr Bücherregal!

Gedichte eines Schriftstellers aus dem 19. Jahrhundert als „extremistisch“ bezeichnet
Zwei Gedichte des weißrussischen Schriftstellers Wincenty Dunin-Marcinkiewicz aus dem 19. Jahrhundert wurden im August 2023 wegen „Extremismus“ auf die schwarze Liste gesetzt. Die in den 1860er-Jahren in belarussischer Sprache verfassten Gedichte riefen das belarussische Volk dazu auf, dem russischen Zarenreich zu misstrauen. Monate später setzte die belarussische Justiz weitere Werke von Dunin-Marcinkiewicz auf die „Extremismusliste“. Damit bringen sich Belarussen, die zufällig belarussische Klassiker in ihren Häusern aufbewahren, in Gefahr.

Doch „extremistische“ Bücher sind nur ein Teil des Problems. Die behördliche „Liste extremistischer Materialien“ ist bis zum 9. Februar 2024 auf 890 Seiten angewachsen.

Ein Mann wurde für 10 Tage inhaftiert, weil er in seinem Wohnhaus in einem religiösen Buch einen Aufkleber mit einem verbotenen historischen Emblem aufbewahrte. Im Gerichtsurteil wurde der private Charakter des Hauses in Frage gestellt. Die Begründung lautete, der Mann habe gegen das Gesetz verstoßen, indem er „einen Aufkleber mit einem Emblem, das einen Reiter mit Schwert und Schild darstellt und in die staatliche Liste extremistischer Materialien aufgenommen wurde, in einem öffentlich zugänglichen Buch an einem öffentlich erreichbaren Ort, der einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich ist,“ aufbewahrt habe. Ein privates Wohnhaus wird von den Gerichten nun als „öffentlicher Ort“ betrachtet. Diese Tatsache hat möglicherweise weitreichende Folgen, wie die folgenden Berichte zeigen.

„Informationstage“ = Indoktrinierungstage

Im Dezember 2023 ging es bei zahlreichen Treffen von Staatsideologen mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den so genannten „Informationstagen“, um den „Kampf gegen den Extremismus“, wie der belarussische Dienst von Radio Liberty berichtete. Die Ideologen gaben an, dass es allein in der südlichen Region rund um Homel zwischen Januar und November 2023 über 900 Fälle von „Verbreitung extremistischer Materialien“ gegeben habe.

Sie forderten die Teilnehmenden zudem auf, sich von „extremistischen“ Gegenständen und Informationsquellen fernzuhalten – eine Aufgabe, die nicht so leicht ist, wie sie sich anhört. Denn einige der als „extremistisch“ geltenden Bücher wie die Gedichte von Dunin-Marcinkiewicz wurden in Auflagen von mehreren Tausend gedruckt und sind in den Privatbibliotheken von Zehn-, wenn nicht gar Hunderttausenden von Belarussen zu finden.

Bürger mittleren und höheren Alters erinnern sich vielleicht noch an die Sowjetunion, als die Geschichte routinemäßig „korrigiert“ wurde. In einigen grotesken Fällen erhielten Buchabonnenten frisch gedruckte Seiten, die sie in ihre eigenen Bücher, z. B. Enzyklopädien, einfügen sollten. Damit ließen sich die Originalseiten überkleben, wenn der Inhalt politisch missliebig geworden war. Ein berühmt-berüchtigtes Beispiel ist die Große Sowjetische Enzyklopädie und ihre Einträge zu Lawrenti Beria, Stalins Chef der Geheimpolizei NKWD, der nach Stalins Tod 1953 gestürzt und von den neuen Machthabern der Kommunistischen Partei hingerichtet wurde. Die sowjetischen Behörden verschickten Millionen von Seiten an die Besitzer der Enzyklopädien und gaben ihnen die Anweisung, die langen Originaleinträge, die voll des Lobes über Beria waren, mit einem langen Text über die Beringstraße zu überkleben. Et voilà, Beria war aus den Enzyklopädien verschwunden.

Antiukrainische Repressalien

Regelmäßig kommt es zu vorläufigen Festnahmen wegen kleinerer Solidaritätsbekundungen mit der Ukraine. Dutzende von Menschen in Belarus wurden ferner wegen Antikriegsaktivitäten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine Person erhielt eine siebentägige Gefängnisstrafe, weil sie in einer Karaoke-Bar die ukrainische Nationalhymne gesungen hatte. In einem jüngeren Fall wurde eine Person zu 15 Tagen Haft verurteilt, weil sie die Polizei angerufen und „Ruhm für die Ukraine“ gerufen hatte.

Regimeanhänger unter den Opfern der „antiextremistischen“ Politik

Im heutigen Weißrussland läuft man Gefahr, für einen Kommentar, für das erneute Posten oder für das Liken von Inhalten einer „extremistischen“ Quelle der „Verbreitung von extremistischem Material“ bezichtigt zu werden. Auch Internetnutzer, die einfach einem als „extremistisch“ eingestuften Social-Media-Konto folgen, laufen Gefahr, vorläufig festgenommen zu werden oder eine Geldstrafe zu bekommen. Da die Liste der „extremistischen“ Websites und Social-Media-Konten mittlerweile Hunderte von Seiten lang ist und regelmäßig erweitert wird, ist es für normale Nutzer kaum noch möglich, alle Quellen zu kennen. Einige vergessen vielleicht einfach die Likes, die sie in der Vergangenheit auf einem ihrer persönlichen Konten in den sozialen Medien hinterlassen haben, weil sie es selten nutzen. Bei anderen hingegen waren die Likes vielleicht gar nicht beabsichtigt.

Menschenrechtsorganisationen berichten über eine wachsende Zahl von Fällen, in denen sogar Staatsbeamte und Lukaschenko-Anhänger Opfer dieser weit gefassten und harten „Antiextremismus“-Verordnungen wurden. Im Dezember 2023 stand ein hochrangiger Beamter der Stadtverwaltung von Schlobin vor Gericht, weil er den Beitrag eines Instagram-Accounts auf der „Extremismusliste“ geliked hatte. Der in der Sportverwaltung tätige Beamte versicherte dem Gericht, er habe den Inhalt bei der Überwachung der Social-Media-Konten seiner Untergebenen und Sportler nur versehentlich geliked. Diese Erklärung half Akhremenka nichts: Er bekam eine 15-tägige Haftstrafe, musste die Beschlagnahmung seines Mobiltelefons hinnehmen und verlor überdies seinen Arbeitsplatz.

„Schmaler Grat“ soll Menschen vom Chatten im Internet abhalten

In einem Bericht des belarussischen Staatsfernsehens Belarus 1 vom Dezember 2023 wurden die Zuschauer in Weißrussland aufgefordert, sich genau zu überlegen, ob sie Gruppen und Chats im Internet beitreten wollen, insbesondere auf Telegram. Diese würden „möglicherweise [unwissentlich] von westlichen Spezialeinheiten bzw. destruktiven Informationskanälen koordiniert“, so argumentierte der Sender. Die Fernsehreporterin gab den Zuschauern daraufhin folgenden Rat: „Wie kann man vermeiden, zu einer Marionette in einem ausgeklügelten Spiel zu werden? Die einzig richtige Entscheidung ist, die Teilnahme zu verweigern. In den meisten Fällen liegt die Administration solcher [Online-]Communitys in den Händen ausländischer Spezialdienste und destruktiver Akteure, die die Situation destabilisieren möchten“.

Nach Ansicht der Reporterin des Staatsfernsehens verläuft zwischen harmlosen Online-Communitys und extremistischen Gruppen nur ein „schmaler Grat“. Das belarussische Regime scheint diese Grenze absichtlich zu verwischen. Es versucht, die Menschen dahin zu bringen, sich von jeder Informationsquelle zu distanzieren, die über eine Handvoll ausdrücklich staatlich kontrollierter Quellen hinausgeht.

Selbstzensur und Selbstbeschränkung sind mächtige Instrumente, wenn sie einmal verinnerlicht sind. Die belarussischen Behörden tun in dieser Hinsicht ihr Bestes.

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